Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.      Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Personalberatung über „students2business“

zwischen der

students2business GmbH, Landauerweg 26, 28279 Bremen

vertreten durch Robin Kannengießer und Ugur Merzifon

und

Ihnen persönlich oder dem Rechtssubjekt, zu dessen Vertretung Sie berechtigt sind, als Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber“)

Präambel

Die Vertragspartner wollen durch diese Vermittlungsvereinbarung die Rahmenbedingungen festlegen, unten welchen KMS-Personalberatung seinem Auftraggeber Bewerberkandidaten für ein Arbeitsverhältnis vermittelt.

§ 1 Auftrag

Der Auftraggeber beauftragt KMS-Personalberatung mit der Vermittlung von Bewerbern für bei sich zu besetzenden Stellen. Die zu besetzenden Stellen, für welche KMS-Personalberatung, Bewerber identifizieren, prüfen und übersenden soll, werden zwischen dem Auftraggeber und KMS-Personalberatung geklärt. Ebenso werden die benötigten Qualifikationen für die Bewerber durchgesprochen.

§ 2 Leistung von KMS-Personalberatung

KMS-Personalberatung wird für den Auftraggeber Bewerber für die zu besetzenden Stellen mit den entsprechenden Qualifikationen suchen, eine Vorauswahl treffen, die Bewerbungsunterlagen geeigneter Bewerber aufbereiten und die Bewerber durch Übersendung der aufbereiteten Bewerbungsunterlagen demAuftraggeber vorstellen.

Die im Angebot vereinbarte Laufzeit wird geschlossen und beginnt mit der Unterzeichnung dieses Vertrags durch beide Seiten.

§ 3 Vergütung 

1.    KMS-Personalberatung hat Anspruch auf ein Mindesthonorar in Höhe von 70.000 € Jahresbruttovergütung, sofern im Einzelfall keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Das Mindesthonorar ist auch dann zu zahlen, wenn der Umfang der Leistung im Einzelfall geringer ist als erwartet oder wenn der Auftraggeber die Leistung vorzeitig beendet oder storniert.

2.    Die Abrechnung erfolgt in zwei Teilen. Der erste Teil wird mit dem Erhalt und Bestätigung des Angebotes fällig. Die Höhe ist Fest im Angebot vereinbart. Der zweite Teil wird nach erfolgreicher Vermittlung fällig und beträgt die komplette Restsumme. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung besteht nicht.

3.    Ein Vertrag kommt auch zustande, wenn eine schriftliche Beauftragung per Mail vomAuftraggeber bei KMS-Personalberatung eingeht.

4.    Schließt ein Dritter einen Vertrag mit einem Bewerber aufgrund von Unterlagen undInformationen, die der Auftraggeber von KMS-Personalberatung erhalten hat und die derAuftraggeber entgegen §7 dieser Vereinbarung weitergegeben hat, schuldet der Auftraggeber gleichfalls Vermittlungshonorar.

5.    Mögliche Auslagen der Bewerber für Vorstellungsgespräche beim Auftraggeber sind vom Auftraggeber den Bewerbern direkt zu erstatten.

6.    Schließt der Auftraggeber mit einem von KMS-Personalberatung vorgestellten Bewerber einen Arbeitsvertrag, so erhält KMS-Personalberatung ein Vermittlungshonorar. Das Vermittlungshonorar ist Fest im Angebot vereinbart. Das Vermittlungshonorar wird an der Jahresbruttovergütung des Bewerbers gemessen und umfasst alle Zahlungen einschließlich der Zahlungen vonGratifikationen, Urlaubsgeld, Boni, Firmenwagen Bereitstellung etc., die derBewerber innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vom Auftraggeber erhält.

§ 4 Vorbewerbung

Hat sich ein von KMS-Personalberatung vorgestellter Bewerber bereits im Vorfeld und unabhängig von der Vorstellung durch KMS-Personalberatung bei dem Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeberverpflichtet KMS-Personalberatung, unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen durch KMS-Personalberatung zu unterrichten. In diesem Fall erbringt KMS-Personalberatung keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers. Der Auftraggeber kann KMS-Personalberatung jedoch anweisen, auch bezüglich dieses Bewerbers weiterzuarbeiten. Kommt es in einem derartigen Fall zum Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und Bewerber, schuldet derAuftraggeber das Vermittlungshonorar ungeschmälert.

§ 5 Vertragsabschluss mit Bewerbern

Der Auftraggeber ist verpflichtet, KMS-Personalberatung unverzüglich von einem Vertragsabschluss zwischen ihm und einem von KMS-Personalberatung vorgestellten Bewerber zu unterrichten. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, ist KMS-Personalberatung berechtigt dasVermittlungshonorar aufgrund einer Schätzung der Bruttojahresvergütung des vermittelten Bewerbers festzulegen.

 

§ 6 Zahlung

1.    Rechnungen von KMS-Personalberatung sind sofort fällig und ohne Abzüge zu begleichen.

2.    Gegen Ansprüche von KMS-Personalberatung kann der Auftraggeber nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

3.    Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann KMS-Personalberatung  Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass KMS-Personalberatung keine, oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. KMS-Personalberatung  behält sich vor, die Ersetzung eines höheren Verzugsschadens auf Nachweis zu fordern.

§ 7 Vertraulichkeit / Unterlagen

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über Unterlagen und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Bewerber im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages fort.

Der Auftraggeber hat vom KMS-Personalberatung übergebene Unterlagen auf Verlangen von KMS-Personalberatung herauszugeben. Dies gilt nicht für weitergegebene Unterlagen eines Bewerbers, mit dem derAuftraggeber einen Vertrag abgeschlossen hat.

DerAuftraggeber ist jedoch damit einverstanden, dass KMS-Personalberatung zur erfolgreichenVermittlung eines Bewerberkandidaten sein Netzwerk an Kooperationspartnern hinzuzieht.

§ 8 Kündigung

Diese Vereinbarung kann von jeder Partei mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und einem vom KMS-Personalberatung vorgestellten Bewerber nach Kündigung dieser Vereinbarung zustande, bleibt derAnspruch von KMS-Personalberatung auf Vermittlungshonorar unberührt.

§ 9 Schlussbestimmungen

1.    Es gelten die AGBs von KMS-Personalberatung.

2.    Gerichtsstand ist Bremen.

3.    Es bestehen keine Nebenabreden. Sofern Änderungen oder Ergänzungen aufgenommen werden sollen, bedarf es der Schriftform.